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Geschrieben von:

Heatrex

Geschrieben auf:

Dezember 28, 2023

Neues Förderprogramm für den Klimaschutz: Richtlinie auf dem Weg zur Veröffentlichung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die finale Abstimmung der
Richtlinie zum Förderprogramm für den Klimaschutz im Haushaltsausschuss des Bundestags
vorgelegt. Die Veröffentlichung könnte bereits am 29. Dezember erfolgen, und hier sind die
entscheidenden Details.

1. Rahmenbedingungen bleiben bestehen, trotz Haushaltslage

Trotz der Herausforderungen in der Haushaltslage bleiben die im September kommunizierten
Rahmenbedingungen für das Förderprogramm bestehen. Eine bemerkenswerte Entwicklung
ist jedoch die Rücknahme der im Zuge des Baugipfels angekündigten Erhöhungen, um die
finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

2. Zuschussobergrenzen für Mehrfamilienhäuser

Der Richtlinienentwurf behält die Zuschussobergrenzen für Immobilien mit mehr als einer
Wohneinheit bei. Während die Zuschüsse für zusätzliche Wohneinheiten zuvor auf bis zu
60.000 € erhöht wurden, sieht der überarbeitete Entwurf nun eine Staffelung vor. Für die 2.
bis 6. Wohneinheit beträgt der Zuschuss 15.000 €, darüber hinaus 8.000 €. Die
anrechenbaren Investitionskosten für die erste Wohneinheit wurden ebenfalls halbiert und
liegen nun bei 30.000 €.

3. Zeitplan bis zur Umsetzung und Antragstellung

Das Umlaufverfahren im Haushaltsausschuss läuft bis zum 27.12., wobei eine Zustimmung
durch die Ampel-Mehrheit erwartet wird. Nach der Zustimmung soll das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz die Richtlinie finalisieren und am 29.12. im Bundesanzeiger
veröffentlichen. Die Richtlinie wird voraussichtlich zum 1.1.24 in Kraft treten. Die
Antragstellung bei der KfW, die die Heizungstauschförderung vom BAFA übernimmt, wird ab
dem 27.02. möglich sein. Bis zum 31.08.2024 können Förderanträge abweichend vom
üblichen Verfahren auch nach Fertigstellung gestellt werden.

4. Neues Antragsverfahren ab 1. September 2024

Ab dem 1. September 2024 wird es einen leichten Wechsel im Antragsverfahren geben. Bei
Antragstellung muss bereits ein Vertrag zwischen Fachpartner und Verbraucher vorliegen, in
dem die Umsetzung des Vorhabens bei einem positiven Förderbescheid zeitnah vereinbart
wird. Diese Änderung soll sicherstellen, dass die Fördertöpfe nicht vorzeitig aufgrund von
„Vorratsanträgen“ erschöpft werden.**
Mit diesen Entwicklungen steht einem nachhaltigen und effektiven Klimaschutz durch das
neue Förderprogramm nichts mehr im Weg. Es ist an der Zeit, sich auf die bevorstehenden
Veränderungen vorzubereiten und von den verbesserten Bedingungen zu profitieren.

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